HIER 
finden Sie einen Artikel zum Ausflug des Caritas Kinderdorfes in die Eloria-Erlebnisfabrik, der mit einem Teil der Spenden des Spendenlaufs der Cyriakusschule finanziert werden konnten.

Sponsorenlauf der Cyriakusschule erfüllt Weihnachtswünsche

 

Vorweihnachtliche Stimmung erfüllte am vorletzten Schultag vor den Weihnachtsferien die Pausenhalle der Kath. Cyriakusschule in Bottrop.

 

Dort fand die Übergabe eines Spendenchecks an Wunschzauberer e.V. statt. Frau Jaskolka als Schulleiterin und Frau Brinkmann als Vorsitzende des Fördervereins durften 3500,00 € an die Geschäftsführerin Frau Avakian überreichen.
Das Geld kam im Rahmen eines Sponsorenlaufs der Cyriakusschule zusammen, der am 29. September dieses Jahres im Stadtgarten stattfand. Die Schülerinnen und Schüler hatten in den Wochen vorher im Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis eifrig Sponsoren gesucht und liefen unermüdlich kleine und große Runden. Am Ende kam eine stolze Summe von über 7000,00 € zusammen.
Die Hälfte des Geldes geht an den Förderverein der Cyriakusschule, damit auch in Zukunft kleinere und größere Projekte der Schule durchgeführt werden können. Im März 2024 freuen sich schon alle auf ein großes Outdoorsportevent während der Projektwoche, das durch den Sponsorenlauf und eine Spende der Stadtsparkasse Bottrop finanziert werden kann. Aber es ist auch guter Brauch, das Geld nicht nur für die Erfüllung eigener Bedürfnisse zu verwenden, sondern damit auch anderen Menschen Gutes zu tun. In der Vergangenheit wurde z. B. der Kinderschutzbund bedacht, in diesem Jahr ist es der Wunschzauberer e.V..
Die Kinder wollten natürlich wissen, was mit dem Geld passiert. Dank unserer Spende können nun alle Wohngruppen aus dem Kinderdorf einen lang ersehnten Ausflug ins Eloria machen. Wenn das kein schönes Weihnachtsgeschenk ist?! Wir alle hoffen sehr, dass die Spende große Freude verbreitet.

Silke Jaskolka
Schulleiterin der Cyriakusschule

 

 

 


Tag der Offenen Tür
14. September 2023,
ab 10:15 Uhr in zwei Gruppen.
Start Gruppe 1: 10:15 Uhr            Start Gruppe 2: 10:45 Uhr


Wir stellen Ihnen unsere Schule vor, Sie nehmen an einem Rundgang teil, Schule und OGS beantworten Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich per E-Mail für eine Startzeit unter                               cyriakusschule@bottrop.de an.
In den FAQ finden Sie hoffentlich weitere nützliche Informationen zur Anmeldung und Einschulung Ihres Kindes.
Wir freuen uns auf Sie!
Schulleiterin

Silke Jaskolka


Neuigkeiten


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16.04.2021

Info-Brief Nr. 15

Das Wichtigste in Kürze:

• Ab Montag (19.4.2021) wieder Wechselunterricht laut Plan. Montag beginnt Gruppe A.
• Es besteht eine Testpflicht! Kinder testen sich 2 x pro Woche in der Schule unter Aufsicht der Lehrer*innen selber oder bringen zum Unterricht einen Bescheid über einen gültigen negativen Test aus einem der Testzentren mit!
• Ohne Test kein Unterricht, auch kein Distanzunterricht!
• Bitte die Kinder warm anziehen, da die Schule eine Woche nicht beheizt war und sich erst aufwärmen muss!



Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium in NRW hat gestern mitgeteilt, dass der geplante Wechselunterricht ab dem 19.04.2021 wieder stattfinden kann. (Die genaue Mitteilung des Schulministeriums finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/)

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Testpflicht (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests) in der Schule.

Am Montag starten wir mit dem Plan, den Ihre Kinder vor den Osterferien bekommen haben. Das heißt, dass am Montag die Kinder der Gruppe A anfangen. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Die Selbsttests mit den Kindern erfolgen in den Gruppen A und B jeweils 2x pro Woche (Mo/Mi, Di/Do). Am Freitag testen wir nur die Kinder, die den Rest der Woche nicht in der Schule waren.

Testpflicht:
Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests besteht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Laut Schulministerium gilt Folgendes: "Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen". (Der dadurch verpasste Lernstoff muss in diesem Fall selbstständig nachgeholt werden!)
Eltern, die keine Testung für ihr Kind möchten und auch keinen Bürgertest machen wollen, müssen sich schriftlich in der Schule melden. Das Schulministerium wertet dies als Schulpflichtverletzung und ich als Schulleiterin muss darauf dementsprechend reagieren.
Die Testungen stellen neben „Schützen“ und „Impfen“ eine dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus dar. Daher ist es gut, wenn über diese Testungen auch in den Schulen frühzeitig "Corona-positive" Kinder und Personal erkannt werden können, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden.
In dieser Woche haben in der Notbetreuung die ersten Selbsttests stattgefunden. Die Mitarbeiter*innen der Betreuung haben diese Tests angeleitet und kindgerecht begleitet. Auch das schulische Personal hat sich getestet.
Alle Testergebnisse waren negativ.
Bei der Durchführung der Tests stellte sich heraus, dass es für die allermeisten Kinder kein Problem darstellte.
Der Ablauf wurde entspannt und gewissenhaft durchgeführt. Nach der Testung berichteten die Kinder, dass sie überrascht waren, wie einfach und verträglich der Nasenabstrich war.
Schwierigkeiten gab es gelegentlich beim Öffnen der Testmaterialien und beim Eintropfen der Probenlösung in die Testkassette.
Insgesamt sind wir nach dem ersten Testdurchgang sehr zuversichtlich, dass die Selbsttestung nach weiterer Übung mehr und mehr zu einer problemfreien Routine wird.
Herzlichen Dank an alle Eltern, die die Testdurchführung mit ihren Kindern zu Hause vorbereitet haben!
Bei den Tests handelt es sich um den Selbsttest „CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen“, der von der Firma SIEMENS Healthineers vertrieben wird. Unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/ können Sie sich im Vorfeld darüber informieren.
Die Tests werden (2x pro Woche) zum Unterrichtsstart im Klassenraum durchgeführt und von den Klassenlehrkräften beaufsichtigt und angeleitet. Bitte bedenken Sie, dass die Kinder den Test selbstständig und alleine durchführen müssen. Wir werden mit den Kindern im Vorfeld aber die Vorgehensweise in aller Ausführlichkeit besprechen.
Sie als Eltern können Ihr Kind und die Klassenlehrkraft unterstützen, indem Sie bereits zu Hause über den Sinn und den Ablauf des Testverfahrens mit Ihrem Kind sprechen und so das Kind auf diese Situation vorbereiten. Bitte überprüfen Sie auch, ob der Schule eine aktuelle Telefonnummer vorliegt. Dies ist unbedingt notwendig!
Nach ca. 15 Minuten kann man das Testergebnis (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf) ablesen. Für den Fall, das ein Ergebnis positiv ist, sieht das Schulministerium NRW folgenden Ablauf vor:
• Das entsprechende Kind wird in einem gesonderten Raum isoliert und die Eltern werden umgehend informiert und gebeten, dass Kind aus der Schule abzuholen.
• Ein positives Selbsttestergebnis ist durch einen PCR-Test zu bestätigen. Hierfür müssen die Eltern umgehend Kontakt zu einer Arztpraxis aufnehmen.
• Eine Unterrichtsteilnahme ist erst wieder mit einem negativen PCR-Testergebnis möglich. Bis zum PCR-Testtermin verbleibt das Kind in häuslicher Quarantäne.
Alle negativ-getesteten Schülerinnen und Schüler beginnen nach dem Selbsttest mit dem Unterricht (auch in dem Fall, dass ein Mitschüler/eine Mitschülerin ein positives Selbsttest-Ergebnis hatte). Über eine eventuelle Quarantäneverfügung entscheidet das Gesundheitsamt erst nach einem positiven PCR-Test!
Notbetreuung:
Eine Notbetreuung wird täglich für die Kinder angeboten, die nicht zu Hause beaufsichtigt werden können – das heißt, alles läuft so, wie vor den Osterferien!
Wichtig: Auch in der Notbetreuung gilt, dass sich nur negativ getestete Personen dort aufhalten dürfen!

Weitere Informationen des Schulministeriums NRW finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken. Nach wie vor stehen wir alle (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte) unter großem Druck und vor großen Herausforderungen. Alle hatten und haben Mehrfachbelastungen zu stemmen und trotzdem ist es uns gelungen, für die Kinder ein möglichst umfangreiches schulisches Angebot bereitzustellen.
Das bleibt auch für die Zukunft unser Ziel - jetzt auch mit Selbsttests!
Ganz herzlichen Dank und bitte bleiben Sie weiterhin gesund!

Herzliche Grüße
Silke Jaskolka
Schulleiterin



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GEMEINSAM EINZIGARTIG - EINE AKTION DER OGS


Film über einen Besuch im Taubenschlag

 

Im vergangenen Schuljahr konnten einige Kinder der Cyriakusschule an einem Filmprojekt teilnehmen.
Die Kinder der 4b beschäftigten sich im Unterricht mit dem Thema Brieftauben. Brieftaubenzucht hat in Bottrop eine lange Tradition. Die Kinder hatten viele Fragen. Eine kleine Gruppe der Klasse besuchte deshalb den „Taubenvatter“ Herrn Feiffer in seinem Taubenschlag. Er beantwortete die Fragen der Kinder gerne und sehr anschaulich.
Ein vom Historischen Erlebniszentrum (HEZ) beauftragtes Filmteam begleitete die Kinder. Dabei entstand ein sehr sehenswerter Kurzfilm, der nun im Historischen Erlebniszentrum (HEZ) im Rathaus der Stadt Bottrop präsentiert wird. Der Link unten führt ebenfalls zum Film.
„Das „HEZ“ soll einen Raum bilden, in dem die Tradition und das Brauchtum der Bottroper Vereine anschaulich dargestellt werden. Mit einem modernen und zeitgemäßen multimedialen Angebot, sollen die Vereinsgeschichten für Groß und Klein interaktiv erlebbar werden. Von „Virtual Reality“ über eigene digitale Avatare bis hin zu interaktiven Spielen bietet das HEZ die Möglichkeit auf eine neue Art und Weise in die Historie einzutauchen.“ 

 

 

(www.bottrop.de  Stand 4.Nov.2022)

C. Stamm-Marker


 




EINSCHULUNG 2022

 



Schulstart im neuen Schuljahr

Brief der Ministerin Dorothee Feller
Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10.August 2022
HIER klicken

Weitere Informationen (siehe unten)

 


Das Schulministerium NRW informiert:


Seit zweieinhalb Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 weite Bereiche unseres Alltags und insbesondere das Schulleben erheblich. Für den Herbst gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte In­fektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. Dabei tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang der Schülerinnen und Schü­ler mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schu­len aktiv unterstützt.
Um auf mögliche Entwicklungen des Infek­tionsgeschehens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen. Die Schulen verfü­gen mittlerweile über einen großen Erfahrungsschatz, auf den sie sich sowohl organisatorisch als auch pädagogisch stützen können.
Bewährt haben sich die schulischen Hygienepläne mit grundlegen­den Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.
Regelmäßiges Lüften sowie der Grund­satz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häus­lichen Umfeld ergänzen diese Maßnahmen. Die entsprechenden logistischen Voraussetzungen dazu sind vorbereitet und die Schulen können darauf zurückgreifen.
Schulbesuch möglichst symptomfrei: Eine Verpflichtung zur an­lasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorge­sehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewähr­leisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID- 19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome) dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr. Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
Dabei gilt grund­sätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
Anlässe für das Testen zu Hause: In der aktuellen Pandemiesitua­tion ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In den folgenden Situationen sollte daher vor dem Schul­besuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kon­taktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontakt­person einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
leichte Symptome Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigen­selbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Bes­serung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Sympto­me nichts im Wege.
Testungen in der Schule: Durch die anlassbezogenen Testungen zu Hause bleiben die frühe­ren regelmäßigen Schultestungen weiterhin entbehrlich. Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegs­erkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erzie­hungsberechtigten Person bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstär­kung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.
Empfehlung zum Tragen einer Maske: Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Be­schäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende Schutzmaske mit in die Schule. Weitere Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.

Zukünftig erhalten Sie von uns fünf Tests pro Monat.





 



Bottrop zeigt Initiative

Die Stadt Bottrop beteiligt sich nach Projektstart nun auch an der „Initiative Familiengrundschulzentren“

Zum neuen Schuljahr startete an vier Bottroper Grundschulen der Aufbau von Familiengrundschulzentren.

Familiengrundschulzentren (FGZ) dienen als Unterstützung von Kindern und Eltern als Lebens- und Lernort der Schulen im Stadtteil und sind eine Chance, eine weitere Verknüpfung von Jugendhilfe, Schule und Familienbildung zu schaffen.

Um Familien in ihrem Stadtteil besser unterstützen zu können, werden gemeinsam mit allen Bildungs- und Jugendpartnern passende, niederschwellige Angebote für Bildung, Beratung und Unterstützung von Eltern und Familien entwickelt. So sollen Familien in vertrauter, gewohnter Umgebung gezielt angesprochen werden. Mit den Angeboten sollen Eltern in die Lage versetzt werden, sich einzubringen und für das Bildungsgeschehen ihrer Kinder einzusetzen.

Eltern haben einen großen Einfluss auf den Schulerfolg ihrer Kinder. Die Bedeutung der Familie in der Bildungsentwicklung ist extrem hoch und soll durch die Familiengrundschulzentren weiter gefördert werden. Sie sollen so dazu beitragen, gelingendes Aufwachsen zu unterstützen und Bildungsgerechtigkeit zu fördern.

Zusammen zum Erfolg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 


Bitte beachten Sie auch folgende Elternbriefe:

Elternbrief - einfach erklärt

Elternbrief - Türkisch

Elternbrief - ArabischEinschulung 2020/21 




Verhalten im Krankheitsfall 

Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung (Stand: 17.04.2020)

Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (Stand: 21.03.2020)

Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts (Stand: 27.04.2020)



Weitere Informationen zum Coronavirus


Informationen zur aktuellen Lage in der Stadt Bottrop


Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter folgender Nummer geschaltet: 0211 - 9119 1001.


Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ein Info-Telefon geschaltet. Hier werden Fragen zum Coronavirus in Verbindung mit Schule beantwortet. Die Telefonnummer lautet: 0251 - 411 4198.