Liebe Familien,
an folgenden Tagen hat die OGS Cyriakusschule geschlossen:
· Rosenmontag, 03.03.2024 (OGS Fichteschule ist geöffnet)
· Veilchendienstag, 04.03.2025 (Pädagogischer Tag)
· Freitag, 30.05.2025 (OGS Astrid-Lindgren-Schule ist geöffnet)
· Freitag, 20.06.2025 (OGS Vonderort ist geöffnet)
· Pfingstdienstag, 10.06.2024 (Pädagogischer Tag)

HIER 
finden Sie einen Artikel zum Ausflug des Caritas Kinderdorfes in die Eloria-Erlebnisfabrik, der mit einem Teil der Spenden des Spendenlaufs der Cyriakusschule finanziert werden konnten.

Sponsorenlauf der Cyriakusschule erfüllt Weihnachtswünsche

 

Vorweihnachtliche Stimmung erfüllte am vorletzten Schultag vor den Weihnachtsferien die Pausenhalle der Kath. Cyriakusschule in Bottrop.

 

Dort fand die Übergabe eines Spendenchecks an Wunschzauberer e.V. statt. Frau Jaskolka als Schulleiterin und Frau Brinkmann als Vorsitzende des Fördervereins durften 3500,00 € an die Geschäftsführerin Frau Avakian überreichen.
Das Geld kam im Rahmen eines Sponsorenlaufs der Cyriakusschule zusammen, der am 29. September dieses Jahres im Stadtgarten stattfand. Die Schülerinnen und Schüler hatten in den Wochen vorher im Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis eifrig Sponsoren gesucht und liefen unermüdlich kleine und große Runden. Am Ende kam eine stolze Summe von über 7000,00 € zusammen.
Die Hälfte des Geldes geht an den Förderverein der Cyriakusschule, damit auch in Zukunft kleinere und größere Projekte der Schule durchgeführt werden können. Im März 2024 freuen sich schon alle auf ein großes Outdoorsportevent während der Projektwoche, das durch den Sponsorenlauf und eine Spende der Stadtsparkasse Bottrop finanziert werden kann. Aber es ist auch guter Brauch, das Geld nicht nur für die Erfüllung eigener Bedürfnisse zu verwenden, sondern damit auch anderen Menschen Gutes zu tun. In der Vergangenheit wurde z. B. der Kinderschutzbund bedacht, in diesem Jahr ist es der Wunschzauberer e.V..
Die Kinder wollten natürlich wissen, was mit dem Geld passiert. Dank unserer Spende können nun alle Wohngruppen aus dem Kinderdorf einen lang ersehnten Ausflug ins Eloria machen. Wenn das kein schönes Weihnachtsgeschenk ist?! Wir alle hoffen sehr, dass die Spende große Freude verbreitet.

Silke Jaskolka
Schulleiterin der Cyriakusschule

 

 

 


Tag der Offenen Tür
14. September 2023,
ab 10:15 Uhr in zwei Gruppen.
Start Gruppe 1: 10:15 Uhr            Start Gruppe 2: 10:45 Uhr


Wir stellen Ihnen unsere Schule vor, Sie nehmen an einem Rundgang teil, Schule und OGS beantworten Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich per E-Mail für eine Startzeit unter                               cyriakusschule@bottrop.de an.
In den FAQ finden Sie hoffentlich weitere nützliche Informationen zur Anmeldung und Einschulung Ihres Kindes.
Wir freuen uns auf Sie!
Schulleiterin

Silke Jaskolka


Neuigkeiten


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29.03.2022

Neue Regeln zum Infektionsschutz an Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in den nächsten Wochen gibt es noch ein paar Änderungen zum Infektionsschutz an Schulen:

1. Ende der Maskenpflicht

Bis Samstag, 2. April 2022, ist laut § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorgesehen. Danach endet diese Pflicht. Ab dem 4. April 2022 müssen die Schüler*innen also keine Maske mehr tragen. Selbstverständlich kann jede Familie für sich entscheiden, ob das Kind im Unterricht weiter eine Maske tragen soll. Auch die Lehrer*innen werden dies persönlich entscheiden.

2. Fortsetzung der Testungen

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Nach den Osterferien wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Weitere Infos dazu gibt es auf der Homepage des Ministeriums unter

https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen



Mit freundlichen Grüßen

Silke Jaskolka
Schulleiterin



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GEMEINSAM EINZIGARTIG - EINE AKTION DER OGS


Film über einen Besuch im Taubenschlag

 

Im vergangenen Schuljahr konnten einige Kinder der Cyriakusschule an einem Filmprojekt teilnehmen.
Die Kinder der 4b beschäftigten sich im Unterricht mit dem Thema Brieftauben. Brieftaubenzucht hat in Bottrop eine lange Tradition. Die Kinder hatten viele Fragen. Eine kleine Gruppe der Klasse besuchte deshalb den „Taubenvatter“ Herrn Feiffer in seinem Taubenschlag. Er beantwortete die Fragen der Kinder gerne und sehr anschaulich.
Ein vom Historischen Erlebniszentrum (HEZ) beauftragtes Filmteam begleitete die Kinder. Dabei entstand ein sehr sehenswerter Kurzfilm, der nun im Historischen Erlebniszentrum (HEZ) im Rathaus der Stadt Bottrop präsentiert wird. Der Link unten führt ebenfalls zum Film.
„Das „HEZ“ soll einen Raum bilden, in dem die Tradition und das Brauchtum der Bottroper Vereine anschaulich dargestellt werden. Mit einem modernen und zeitgemäßen multimedialen Angebot, sollen die Vereinsgeschichten für Groß und Klein interaktiv erlebbar werden. Von „Virtual Reality“ über eigene digitale Avatare bis hin zu interaktiven Spielen bietet das HEZ die Möglichkeit auf eine neue Art und Weise in die Historie einzutauchen.“ 

 

 

(www.bottrop.de  Stand 4.Nov.2022)

C. Stamm-Marker


 




EINSCHULUNG 2022

 



Schulstart im neuen Schuljahr

Brief der Ministerin Dorothee Feller
Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10.August 2022
HIER klicken

Weitere Informationen (siehe unten)

 


Das Schulministerium NRW informiert:


Seit zweieinhalb Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 weite Bereiche unseres Alltags und insbesondere das Schulleben erheblich. Für den Herbst gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte In­fektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. Dabei tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang der Schülerinnen und Schü­ler mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schu­len aktiv unterstützt.
Um auf mögliche Entwicklungen des Infek­tionsgeschehens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen. Die Schulen verfü­gen mittlerweile über einen großen Erfahrungsschatz, auf den sie sich sowohl organisatorisch als auch pädagogisch stützen können.
Bewährt haben sich die schulischen Hygienepläne mit grundlegen­den Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.
Regelmäßiges Lüften sowie der Grund­satz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häus­lichen Umfeld ergänzen diese Maßnahmen. Die entsprechenden logistischen Voraussetzungen dazu sind vorbereitet und die Schulen können darauf zurückgreifen.
Schulbesuch möglichst symptomfrei: Eine Verpflichtung zur an­lasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorge­sehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewähr­leisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID- 19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome) dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr. Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
Dabei gilt grund­sätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
Anlässe für das Testen zu Hause: In der aktuellen Pandemiesitua­tion ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In den folgenden Situationen sollte daher vor dem Schul­besuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kon­taktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontakt­person einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
leichte Symptome Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigen­selbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Bes­serung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Sympto­me nichts im Wege.
Testungen in der Schule: Durch die anlassbezogenen Testungen zu Hause bleiben die frühe­ren regelmäßigen Schultestungen weiterhin entbehrlich. Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegs­erkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erzie­hungsberechtigten Person bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstär­kung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.
Empfehlung zum Tragen einer Maske: Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Be­schäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende Schutzmaske mit in die Schule. Weitere Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.

Zukünftig erhalten Sie von uns fünf Tests pro Monat.





 



Bottrop zeigt Initiative

Die Stadt Bottrop beteiligt sich nach Projektstart nun auch an der „Initiative Familiengrundschulzentren“

Zum neuen Schuljahr startete an vier Bottroper Grundschulen der Aufbau von Familiengrundschulzentren.

Familiengrundschulzentren (FGZ) dienen als Unterstützung von Kindern und Eltern als Lebens- und Lernort der Schulen im Stadtteil und sind eine Chance, eine weitere Verknüpfung von Jugendhilfe, Schule und Familienbildung zu schaffen.

Um Familien in ihrem Stadtteil besser unterstützen zu können, werden gemeinsam mit allen Bildungs- und Jugendpartnern passende, niederschwellige Angebote für Bildung, Beratung und Unterstützung von Eltern und Familien entwickelt. So sollen Familien in vertrauter, gewohnter Umgebung gezielt angesprochen werden. Mit den Angeboten sollen Eltern in die Lage versetzt werden, sich einzubringen und für das Bildungsgeschehen ihrer Kinder einzusetzen.

Eltern haben einen großen Einfluss auf den Schulerfolg ihrer Kinder. Die Bedeutung der Familie in der Bildungsentwicklung ist extrem hoch und soll durch die Familiengrundschulzentren weiter gefördert werden. Sie sollen so dazu beitragen, gelingendes Aufwachsen zu unterstützen und Bildungsgerechtigkeit zu fördern.

Zusammen zum Erfolg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 


Bitte beachten Sie auch folgende Elternbriefe:

Elternbrief - einfach erklärt

Elternbrief - Türkisch

Elternbrief - ArabischEinschulung 2020/21 




Verhalten im Krankheitsfall 

Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung (Stand: 17.04.2020)

Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (Stand: 21.03.2020)

Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts (Stand: 27.04.2020)



Weitere Informationen zum Coronavirus


Informationen zur aktuellen Lage in der Stadt Bottrop


Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter folgender Nummer geschaltet: 0211 - 9119 1001.


Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ein Info-Telefon geschaltet. Hier werden Fragen zum Coronavirus in Verbindung mit Schule beantwortet. Die Telefonnummer lautet: 0251 - 411 4198.