Schon bald finden Sie hier ein paar Bilder unserer gemeinsamen Veranstaltung von OGS und Schule.
Tag der Offenen Tür
14. September 2023,
ab 10:15 Uhr in zwei Gruppen.
Start Gruppe 1: 10:15 Uhr Start Gruppe 2: 10:45 Uhr
Wir stellen Ihnen unsere Schule vor, Sie nehmen an einem Rundgang teil, Schule und OGS beantworten Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich per E-Mail für eine Startzeit unter cyriakusschule@bottrop.de an.
In den FAQ finden Sie hoffentlich weitere nützliche Informationen zur Anmeldung und Einschulung Ihres Kindes.
Wir freuen uns auf Sie!
Schulleiterin
Silke Jaskolka
GEMEINSAM EINZIGARTIG - EINE AKTION DER OGS
(www.bottrop.de Stand 4.Nov.2022)
EINSCHULUNG 2022
Das Schulministerium NRW informiert:
Seit zweieinhalb Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 weite Bereiche unseres Alltags und insbesondere das Schulleben erheblich. Für den Herbst gehen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. Dabei tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang der Schülerinnen und Schüler mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt.
Um auf mögliche Entwicklungen des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen. Die Schulen verfügen mittlerweile über einen großen Erfahrungsschatz, auf den sie sich sowohl organisatorisch als auch pädagogisch stützen können.
Bewährt haben sich die schulischen Hygienepläne mit grundlegenden Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.
Regelmäßiges Lüften sowie der Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld ergänzen diese Maßnahmen. Die entsprechenden logistischen Voraussetzungen dazu sind vorbereitet und die Schulen können darauf zurückgreifen.
Schulbesuch möglichst symptomfrei: Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID- 19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome) dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr. Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
Anlässe für das Testen zu Hause: In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In den folgenden Situationen sollte daher vor dem Schulbesuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
leichte Symptome Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.
Testungen in der Schule: Durch die anlassbezogenen Testungen zu Hause bleiben die früheren regelmäßigen Schultestungen weiterhin entbehrlich. Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.
Empfehlung zum Tragen einer Maske: Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine entsprechende Schutzmaske mit in die Schule. Weitere Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.
Zukünftig erhalten Sie von uns fünf Tests pro Monat.
Bottrop zeigt Initiative
Die Stadt Bottrop beteiligt sich nach Projektstart nun auch an der „Initiative Familiengrundschulzentren“
Zum neuen Schuljahr startete an vier Bottroper Grundschulen der Aufbau von Familiengrundschulzentren.
Familiengrundschulzentren (FGZ) dienen als Unterstützung von Kindern und Eltern als Lebens- und Lernort der Schulen im Stadtteil und sind eine Chance, eine weitere Verknüpfung von Jugendhilfe, Schule und Familienbildung zu schaffen.
Um Familien in ihrem Stadtteil besser unterstützen zu können, werden gemeinsam mit allen Bildungs- und Jugendpartnern passende, niederschwellige Angebote für Bildung, Beratung und Unterstützung von Eltern und Familien entwickelt. So sollen Familien in vertrauter, gewohnter Umgebung gezielt angesprochen werden. Mit den Angeboten sollen Eltern in die Lage versetzt werden, sich einzubringen und für das Bildungsgeschehen ihrer Kinder einzusetzen.
Eltern haben einen großen Einfluss auf den Schulerfolg ihrer Kinder. Die Bedeutung der Familie in der Bildungsentwicklung ist extrem hoch und soll durch die Familiengrundschulzentren weiter gefördert werden. Sie sollen so dazu beitragen, gelingendes Aufwachsen zu unterstützen und Bildungsgerechtigkeit zu fördern.
Zusammen zum Erfolg
Bitte beachten Sie auch folgende Elternbriefe:
Elternbrief - ArabischEinschulung 2020/21
Verhalten im Krankheitsfall
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung (Stand: 17.04.2020)
Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen (Stand: 21.03.2020)
Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts (Stand: 27.04.2020)
Weitere Informationen zum Coronavirus
Informationen zur aktuellen Lage in der Stadt Bottrop
Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter folgender Nummer geschaltet: 0211 - 9119 1001.
Die Bezirksregierung Münster hat ebenfalls ein Info-Telefon geschaltet. Hier werden Fragen zum Coronavirus in Verbindung mit Schule beantwortet. Die Telefonnummer lautet: 0251 - 411 4198.